Vorstandsmitglieder
Statut §13: "Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Ihm kommen alle Aufgaben zu,
die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind."
Statut §13: "Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Ihm kommen alle Aufgaben zu,
die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind."